Weiterbildungskosten absetzen: So sparen Sie Steuern

Eine Weiterbildung lohnt sich in den meisten Fällen doppelt: Sie investieren in Ihre berufliche Zukunft und können gleichzeitig die Kosten steuerlich geltend machen. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Weiterbildungskosten korrekt in der Steuererklärung absetzen können und welche Voraussetzungen dabei zu beachten sind.

✅ Voraussetzungen

Sind Ihnen bei einer berufsorientierten Aus-, Weiterbildung oder Umschulung Kosten entstanden, können Sie diejenigen Kosten, die Sie selber tragen mussten (d. h. abzüglich Beiträge Dritter wie Arbeitgeber, Bund, Branchenverbände etc.) bis zum Gesamtbetrag von CHF 12'900 bei der direkten Bundessteuer (CHF 12'400 bei der Staats- und Gemeindesteuer im Kanton Zürich) abziehen.

Folgende Voraussetzungen sind jedoch zu beachten:

  • Ein Abschluss auf Sekundarstufe II, z. B. Matura oder Berufslehre, muss vorliegen
  • oder das 20. Lebensjahr muss vollendet sein und es darf sich nicht um Ausbildungskosten bis zum ersten Abschluss auf Sekundarstufe II handeln

Massgebend für den Abzug ist das Zahlungsdatum bzw. die Fälligkeit und nicht der effektive Kursbesuch.

📚 Welche Weiterbildungskosten sind abzugsfähig?

Wichtig zu wissen: Es sind nicht nur die effektiven Kurskosten abziehbar, sondern alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten. Konkret sind die folgenden Kosten von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehbar:

  • Kursgebühren und Teilnahmekosten für Seminare, Workshops und Konferenzen
  • Prüfungsgebühren für berufsbezogene Zertifizierungen
  • Kosten für Lernmaterialien wie Bücher, E-Books, Skripte und Software
  • Ausgaben für technische Geräte, die primär für die Weiterbildung genutzt werden (z. B. Laptop, Tablet). Je nach Kanton mit einem Selbstbehalt.
  • Fahrtkosten zur Weiterbildungsstätte (z. B. öffentliche Verkehrsmittel oder Kilometerpauschale)
  • Verpflegungsmehraufwendungen bei mehrtägigen Fortbildungen (z. B. Pauschalen von 15 CHF bis 30 CHF pro Tag)
  • Übernachtungskosten bei auswärtigen Weiterbildungen
  • Kosten für Fachliteratur und Fachzeitschriften
  • Ausgaben für Online-Kurse und E-Learning-Plattformen

Wie setzen Sie die Kosten in der Steuererklärung ab?

📌 Belege sammeln

Bewahren Sie Quittungen, Rechnungen und Zahlungsbestätigungen sorgfältig auf. Diese dienen als Nachweis für die angefallenen Kosten.

📝 Abzug in der Steuererklärung

Tragen Sie die Weiterbildungskosten in der entsprechenden Rubrik Ihrer Steuererklärung ein. Je nach Kanton kann der genaue Ort variieren, meist finden Sie den Abzug unter Berufsauslagen oder Weiterbildungskosten.

📎 Zusätzliche Unterlagen

Legen Sie Ihrer Steuererklärung Nachweise über die berufliche Relevanz der Weiterbildung bei, falls dies vom Steueramt verlangt wird.

Strategische Planung und Tipps zur Steueroptimierung

  • Zeitpunkt der Zahlung: Verteilen Sie, wenn möglich, hohe Weiterbildungskosten auf zwei Steuerjahre, um den Abzug optimal zu nutzen bzw. den Maximalabzug nicht zu überschreiten.
  • Mehrere Belege: Halten Sie alle relevanten Nachweise bereit, wie z. B. Kursbeschreibungen, Teilnahmebescheinigungen und allenfalls Fahrtenbücher.
Arbnor Jashari

Autor: Arbnor Jashari

August 2, 2025

Arbnor Jashari ist eidg. dipl. Treuhandexperte, Mitgründer und CEO von iqtax. Er verfügt über mehrjährige Erfahrung in der Steuer- und Finanzberatung für Führungskräfte sowie vermögende Privatpersonen.

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Steuern sparen

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Arbnor Jashari

Arbnor Jashari

CEO & Eidg. dipl. Treuhandexperte

Ein lächelnder Mann mit Brille und blauem Hemd, eine Frau mit roten Haaren unscharf im Hintergrund.

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