Kinderbetreuungskosten abziehen: KITA, Hort, Nanny & Babysitter richtig in der Steuererklärung

👶 Kinderbetreuung richtig abziehen – so klappt’s

Kinderkrippe (KITA), Hort, Tagesmutter, Babysitter oder eine Nanny sind für viele Familien Alltag. Vor allem, wenn Eltern arbeiten, eine Ausbildung machen oder wegen Krankheit/Unfall ihre Kinder nicht betreuen können. Die Kosten für fremdbetreute Kinder kannst du in der Steuererklärung abziehen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Hier kommt der praktische Überblick für die Steuerperiode 2025 im Kanton Zürich (inkl. Bundessteuer).

⏱️ Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Abziehbar sind nachgewiesene Drittbetreuungskosten pro Kind (mit Obergrenze).
  • Das Kind muss unter 14 sein und im gleichen Haushalt leben.
  • Die Betreuung muss direkt mit Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit zusammenhängen.
  • Bei Konkubinat oder alternierender Obhut gilt grundsätzlich je die Hälfte pro Elternteil (mit halber Obergrenze).
  • Belege sind Pflicht: Ohne Nachweise wird der Abzug schnell gekürzt oder gestrichen.
💰 Wie hoch ist der Abzug in Zürich (2025)?

Für jedes Kind, das das 14. Altersjahr noch nicht vollendet hat, kannst du die nachgewiesenen Kosten abziehen, aber höchstens:

  • Kanton Zürich (Staats-/Gemeindesteuer): max. CHF 25’000 pro Kind
  • Direkte Bundessteuer: max. CHF 25’800 pro Kind
✅ Voraussetzungen: Wann akzeptiert der Kanton Zürich den Abzug?

Damit du den Abzug geltend machen kannst, müssen diese Punkte erfüllt sein:

👧 Das Kind …

  • hat das 14. Altersjahr noch nicht vollendet
  • lebt im gleichen Haushalt wie die steuerpflichtige Person, die für den Unterhalt sorgt
🧾 Die Kosten …

  • stehen in direktem Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit der steuerpflichtigen Person
  • sind nachgewiesen (Rechnungen, Quittungen, Lohnabrechnungen, Bankbelege etc.)
🏡 Welche Betreuungsformen passen typischerweise unter „Drittbetreuung“?

Damit du auch bei der Begriffswelt sicher bist, hier die häufigsten Formen der Drittbetreuung:

  • Kinderkrippe / KITA
  • Hort / Mittagstisch / schulergänzende Betreuung
  • Tagesfamilie / Tagesmutter
  • Nanny
  • Babysitter
  • Grosseltern: wichtige Unterscheidung:
    • Grosseltern im gleichen Haushalt: Das gilt in der Regel nicht als Drittbetreuung (Hausgemeinschaft/familiäre Solidarität).
    • Grosseltern nicht im gleichen Haushalt: Wenn eine Bezahlung erfolgt und alles sauber belegt ist, in der Regel Drittbetreuung.
👥 Konkubinat & alternierende Obhut: Wer zieht wie viel ab?

Wenn ihr als Konkubinatspaar mit Kindern unter gemeinsamer elterlicher Sorge im gemeinsamen Haushalt lebt, könnt ihr grundsätzlich je die Hälfte des Abzugs geltend machen:

  • je max. CHF 12’500 (ZH, 2025) pro Kind
  • je max. CHF 12’900 (Bund, 2025) pro Kind

Eine andere Aufteilung ist möglich, muss aber von den Eltern proaktiv nachgewiesen werden.

Dasselbe gilt bei alternierender Obhut, sofern gemeinsame elterliche Sorge besteht: grundsätzlich hälftig, ausser ihr weist eine andere Aufteilung nach.

🚗 Supertipp #1: Fahrtkosten zur Betreuungsstätte

Ein oft übersehener Punkt: In vielen Kantonen können Fahrten zur Betreuungsstätte (z. B. zur KITA/Kinderkrippe) ebenfalls als Betreuungskosten anerkannt werden.

🧑‍🍳 Supertipp #2: Nanny/Babysitter/Grosseltern angestellt? Dann auch AHV & Co. mit abziehen

Wenn du Betreuungspersonen nicht über ein externes Unternehmen bezahlst, sondern im Privathaushalt anstellst (z. B. Nanny, Babysitter oder auch Grosseltern), entstehen neben den Lohnzahlungen zusätzliche Kosten:

  • Sozialversicherungsbeiträge (z. B. AHV/IV/EO/ALV)
  • je nach Setup Unfallversicherung (BU, NBU) und Krankentaggeldversicherung

Diese zusätzlichen Arbeitgeberkosten werden häufig vergessen, sind aber Teil der nachgewiesenen Drittbetreuungskosten, sofern (wie immer) der direkte Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit erfüllt ist und alles sauber dokumentiert ist.

🧩 Fazit

Kinderbetreuungskosten können steuerlich spürbar entlasten, besonders bei KITA/Kinderkrippe, Hort, Tagesmutter oder einer bezahlten Betreuung durch Nanny/Babysitter. Entscheidend sind die Voraussetzungen, die Maximalbeträge (2025) und saubere Nachweise.

Arbnor Jashari

Arbnor Jashari

January 8, 2026

Category:

Steuern sparen

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