
Eine Weiterbildung lohnt sich in den meisten Fällen doppelt: Sie investieren in Ihre berufliche Zukunft und können gleichzeitig die Kosten steuerlich geltend machen. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Weiterbildungskosten korrekt in der Steuererklärung absetzen können und welche Voraussetzungen dabei zu beachten sind.
Voraussetzungen
Sind Ihnen bei einer berufsorientierten Aus-, Weiterbildung oder Umschulung Kosten entstanden, können Sie diejenigen Kosten, die Sie selber tragen mussten (d. h. abzüglich Beiträge Dritter wie Arbeitgeber, Bund, Branchenverbände etc.) bis zum Gesamtbetrag von CHF 12'900 bei der direkten Bundessteuer (CHF 12'400 bei der Staats- und Gemeindesteuer im Kanton Zürich) abziehen.
Folgende Voraussetzungen sind jedoch zu beachten:
ein Abschluss auf Sekundarstufe II, z. B. Matura oder Berufslehre, muss vorliegen
oder
das 20. Lebensjahr muss vollendet sein und es darf sich nicht um Ausbildungskosten bis zum ersten Abschluss auf Sekundarstufe II handeln.
Massgebend für den Abzug ist das Zahlungsdatum bzw. die Fälligkeit und nicht der effektive Kursbesuch.
Welche Weiterbildungskosten sind abzugsfähig?
Wichtig zu wissen: Es sind nicht nur die effektiven Kurskosten abziehbar, sondern alle in diesem Zusammenhang anfallende Kosten. Konkret sind die folgenden Kosten von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehbar:
- Kursgebühren und Teilnahmekosten für Seminare, Workshops und Konferenzen
- Prüfungsgebühren für berufsbezogene Zertifizierungen
- Kosten für Lernmaterialien wie Bücher, E-Books, Skripte und Software
- Ausgaben für technische Geräte, die primär für die Weiterbildung genutzt werden (z. B. Laptop, Tablet). Je nach Kanton mit einem Selbstbehalt.
- Fahrtkosten zur Weiterbildungsstätte (z. B. öffentliche Verkehrsmittel oder Kilometerpauschale)
- Verpflegungsmehraufwendungen bei mehrtägigen Fortbildungen (z. B. Pauschalen von 15 CHF bis 30 CHF pro Tag)
- Übernachtungskosten bei auswärtigen Weiterbildungen
- Kosten für Fachliteratur und Fachzeitschriften
- Ausgaben für Online-Kurse und E-Learning-Plattformen
Wie setzen Sie die Kosten in der Steuererklärung ab?
Belege sammeln:
Bewahren Sie Quittungen, Rechnungen und Zahlungsbestätigungen sorgfältig auf. Diese dienen als Nachweis für die angefallenen Kosten.
Abzug in der Steuererklärung:
Tragen Sie die Weiterbildungskosten in der entsprechenden Rubrik Ihrer Steuererklärung ein. Je nach Kanton kann der genaue Ort variieren, meist finden Sie den Abzug unter „Berufsauslagen“ oder „Weiterbildungskosten“.
Zusätzliche Unterlagen:
Legen Sie Ihrer Steuererklärung Nachweise über die berufliche Relevanz der Weiterbildung bei, falls dies vom Steueramt verlangt wird.
Strategische Planung und Tipps zur Steueroptimierung
Zeitpunkt der Zahlung: Verteilen Sie, wenn möglich, hohe Weiterbildungskosten auf zwei Steuerjahre, um den Abzug optimal zu nutzen bzw. den Maximalabzug nicht zu überschreiten.
Mehrere Belege: Halten Sie alle relevanten Nachweise bereit, wie z. B. Kursbeschreibungen, Teilnahmebescheinigungen und allenfalls Fahrtenbücher.
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