Steuererklärung im Kanton St.Gallen

Im Kanton St. Gallen erstellst du bald deine Steuererklärung mit iqtax aus deinen Belegen – strukturiert, geprüft und ohne manuelles Abtippen.

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Wer muss im Kanton St. Gallen eine Steuererklärung einreichen?

Steuerpflichtig ist grundsätzlich, wer am 31. Dezember der Steuerperiode Wohnsitz im Kanton St. Gallen hatte. Dazu kommen Personen mit wirtschaftlicher Zugehörigkeit – etwa wer ausserhalb des Kantons wohnt, aber hier eine Liegenschaft oder eine Betriebsstätte besitzt.

Ehepaare in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe füllen eine gemeinsame Steuererklärung aus, unabhängig vom Güterstand. Bei Trennung, Scheidung oder Tod eines Ehegatten während der Steuerperiode reicht jede Person eine eigene Erklärung ein.

Fristen und Fristerstreckung

Die Steuererklärung 2026 ist im Kanton St. Gallen bis zum 31. März 2027 einzureichen. Die Unterlagen werden im Verlauf des Monats Januar 2027 versendet.

Abweichend gilt: 31. Mai 2027 für Selbständigerwerbende sowie für Steuerpflichtige mit wirtschaftlicher Zugehörigkeit zum Kanton.

Fristverlängerungen sind bis maximal 31. Dezember 2027 möglich und werden zentral über den Kanton beantragt. Nötig sind Geburtsdatum und Register-ID.

Wichtig in allen Kantonen: Das Gesuch muss vor Ablauf der ordentlichen Frist gestellt werden. Rückwirkend wird keine Erstreckung mehr gewährt, und Mahnfristen sind grundsätzlich nicht erstreckbar. Wer weder einreicht noch erstreckt, erhält zunächst eine Mahnung mit Gebühr und wird anschliessend nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt – in aller Regel zum eigenen Nachteil, plus Ordnungsbusse.

Gut zu wissen im Kanton St. Gallen

  • St. Gallen gehört zu den Kantonen mit dem grosszügigsten Verlängerungsrahmen – bis Ende Jahr ist möglich, sofern rechtzeitig beantragt.
  • Die Fristverlängerung wird zentral beim Kanton beantragt, nicht bei der Wohngemeinde.
  • Fristverlängerungen werden nur gewährt, wenn die fälligen Steuern bezahlt sind – offene Steuerrechnungen also zuerst begleichen.

Quellensteuer: Wann du trotzdem eine Steuererklärung einreichen musst

Wer mit einer B- oder L-Bewilligung in der Schweiz arbeitet, zahlt die Steuern in der Regel direkt über den Lohnabzug. Damit ist die Sache aber nicht in jedem Fall erledigt. Wann zusätzlich eine ordentliche Steuererklärung fällig wird, regelt Bundesrecht – die Systematik ist deshalb in allen Kantonen dieselbe.

Zwingend, ohne dass du wählen kannst

  • Bruttoeinkünfte ab CHF 120'000 im Kalenderjahr aus unselbständiger Erwerbstätigkeit. Bei Ehepaaren werden die Einkommen dafür nicht zusammengerechnet – die Grenze gilt pro Person. In diesem Fall wird die Steuerbehörde von sich aus aktiv und stellt dir eine Steuererklärung zu.
  • Einkünfte, die nicht der Quellensteuer unterliegen, oder steuerbares Vermögen – etwa aus selbständiger Nebentätigkeit, Wertschriften, Liegenschaften, Renten oder Alimenten. Hier wird die Behörde nicht automatisch aktiv: Du musst die Steuererklärung bis zum 31. März 2027 selbst verlangen.

Der zweite Punkt ist die häufigste Stolperfalle. Die Grenze von CHF 120'000 steht im Bundesrecht und gilt überall gleich. Die Schwellenwerte für Nebeneinkünfte und Vermögen legen dagegen die Kantone selbst fest – rund die Hälfte publiziert gar keine und entscheidet im Einzelfall. Wenn du Nebeneinkünfte oder nennenswertes Vermögen hast, klärst du das besser aktiv ab, als darauf zu warten, dass sich jemand meldet.

Freiwillig einreichen lohnt sich oft

Liegst du unter den Schwellen, kannst du eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen. Damit wirst du gleich behandelt wie ordentlich veranlagte Personen und kannst Abzüge geltend machen, die im Quellensteuertarif gar nicht oder nur pauschal enthalten sind:

  • Einkäufe in die Pensionskasse
  • Beiträge an die Säule 3a
  • effektive Berufskosten, inklusive Wochenaufenthalt
  • selbst getragene Aus- und Weiterbildungskosten – bei der direkten Bundessteuer bis CHF 13'000 pro Jahr
  • Kinderdrittbetreuungskosten
  • Krankheits- und Behinderungskosten sowie Schuldzinsen

Wohnsitz im Ausland: Quasi-Ansässigkeit

Wohnst du im Ausland und arbeitest in der Schweiz, kannst du die nachträgliche ordentliche Veranlagung ebenfalls beantragen – vorausgesetzt, mindestens 90 % deiner weltweiten Einkünfte sind in der Schweiz steuerbar, wobei die Einkünfte des Ehegatten mitzählen. Der Antrag muss in diesem Fall jedes Jahr neu gestellt werden.

Die Frist ist hart

Der Antrag muss bis zum 31. März 2027 eingereicht sein. Das ist eine Verwirkungsfrist und lässt sich nicht erstrecken. Verpasst du sie, bleibt es für diese Steuerperiode definitiv bei der Quellensteuer. Verlässt du die Schweiz, endet die Frist bereits mit der Abmeldung bei der Gemeinde.

Umgekehrt gilt: Ein gestellter Antrag kann nicht mehr zurückgezogen werden. Wer die Steuererklärung danach trotz Mahnung nicht einreicht, wird nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt und riskiert eine Busse. Wer einmal der obligatorischen nachträglichen Veranlagung unterliegt, bleibt in der Regel bis zum Ende der Quellensteuerpflicht im ordentlichen Verfahren.

Wechselst du zur C-Bewilligung oder heiratest du eine Person mit Schweizer Bürgerrecht oder C-Bewilligung, endet die Quellensteuerpflicht ohnehin – ab dem Folgemonat wirst du ordentlich veranlagt.

Die wichtigsten Abzüge

Kanton und Bund kennen für denselben Abzug oft unterschiedliche Maximalbeträge. Genau hier entstehen die häufigsten Fehler – und genau hier bleibt am meisten Geld liegen. Diese Positionen lohnen sich fast immer:

  • Berufsauslagen – Fahrkosten, auswärtige Verpflegung, übrige Berufsauslagen und Homeoffice-Anteile. Die Ansätze sind kantonal und beim Bund unterschiedlich begrenzt.
  • Säule 3a – der Höchstbetrag wird vom Bund festgelegt und gilt in allen Kantonen gleich. Massgebend ist, ob du einer Pensionskasse angeschlossen bist.
  • Einkäufe in die Pensionskasse – voll abziehbar und meist der grösste einzelne Hebel. Zu beachten ist die dreijährige Sperrfrist für Kapitalbezüge.
  • Kinderdrittbetreuungskosten – Kita, Hort, Tagesfamilie. Voraussetzung ist, dass die Betreuung wegen Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit erfolgt.
  • Versicherungsprämien und Sparzinsen – ein Pauschalabzug, der sich erhöht, wenn weder du noch dein Arbeitgeber Beiträge an die 2. Säule oder die Säule 3a geleistet haben.
  • Krankheits- und Unfallkosten – abziehbar, soweit sie einen prozentualen Selbstbehalt des Nettoeinkommens übersteigen.
  • Weiterbildung und Umschulung – bei der direkten Bundessteuer bis maximal CHF 13'000 pro Jahr, sofern ein Bezug zum Beruf besteht.
  • Liegenschaftsunterhalt – wahlweise effektiv oder pauschal. Der Vergleich lohnt sich jedes Jahr neu, weil er frei wählbar ist.
  • Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen – abziehbar bis zu einem Prozentsatz der steuerbaren Einkünfte, sofern die Organisation steuerbefreit ist.
  • Schuldzinsen – insbesondere Hypothekarzinsen, im Rahmen der gesetzlichen Begrenzung.

Kinderdrittbetreuungskosten sind kantonal und beim Bund unterschiedlich begrenzt – bei der direkten Bundessteuer beträgt der Maximalabzug CHF 25'800 pro Kind.

iqtax prüft deine Situation gegen die geltenden kantonalen und eidgenössischen Ansätze und weist dich auf Abzüge hin, die in deinem Fall in Frage kommen.

Welche Belege du brauchst

Nicht jeder Beleg muss eingereicht werden – aber jeder, den du geltend machen willst, muss belegbar sein. Faustregel: Bei grösseren Beträgen den Beleg beilegen, bei kleinen Positionen genügt eine präzise Bezeichnung in der Steuererklärung. Aufbewahren solltest du alles bis zur rechtskräftigen Veranlagung.

Zwingend beizulegen

  • Lohnausweis von allen Arbeitgebern der Steuerperiode – ohne Ausnahme.
  • Bescheinigung Säule 3a, wenn du einen Abzug geltend machst.
  • Bestätigung von Pensionskasseneinkäufen, wenn du eingezahlt hast.
  • Steuerverzeichnis oder Depotauszug der Bank bei Wertschriften, mit Saldo und Ertrag per 31.12.
  • Belege zu Krankheits- und Behinderungskosten, wenn du sie deklarierst – inklusive Abrechnung der Krankenkasse.
  • Unterhaltsbelege und Hypothekar-Jahresabrechnung bei Wohneigentum.
  • Betreuungsabrechnungen bei Kinderdrittbetreuungskosten.
  • Spendenbestätigungen ab grösseren Beträgen.

Zusätzlich sinnvoll

  • Bankauszüge per 31.12. mit Saldo und Zinsertrag für alle Konten
  • Belege zu Berufsauslagen und Weiterbildungskosten
  • Jahresübersicht zu Kryptowährungen mit Bestand per 31.12.
  • Abrechnung des Erneuerungsfonds bei Stockwerkeigentum
  • Belege zu Alimenten, Unterstützungsleistungen und Erbschaften
  • Ausbildungsbestätigungen für volljährige Kinder in Ausbildung

Du musst das nicht auswendig wissen.
Nach dem Onboarding erstellt dir iqtax eine persönliche, smarte Checkliste. Sie zeigt auf einen Blick, welche Belege für deine Situation nötig sind, welche du bereits hochgeladen hast und was noch fehlt. Fehlt etwas, weisen wir dich aktiv darauf hin – damit deine Steuererklärung vollständig ist, bevor sie eingereicht wird.

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Häufig gestellte
Fragen

iqtax gibt es, um die Steuererklärung in der Schweiz auf den Stand der heutigen Technik zu bringen. Anstatt dich durch endlose Formulare zu kämpfen oder teure Steuerberater zu engagieren, übernimmt die KI den gesamten Prozess. Schnell, digital und ganz ohne Stress.

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In der Regel nur wenige Minuten. iqtax liest deine Belege automatisch aus, sodass du fast nichts mehr manuell eingeben musst.

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Alle Ihre Daten werden verschlüsselt und vollständig auf FINMA und ISO/IEC 27001, 27017 und 27018 konformen Servern in der Schweiz gespeichert. Mehr zum Thema Datensicherheit findest du hier.

Deine Daten sind nur für dich sichtbar. Weder Dritte noch Partner haben Zugriff darauf. Unsere Mitarbeitenden können deine Daten ausschliesslich dann einsehen, wenn du im Rahmen der Experten-Steuererklärung eine 1:1-Betreuung wünschst und uns dafür die Freigabe erteilst. Bei weiteren Fragen zu Datenschutz und Datensicherheit kontaktiere uns.

Ja, du kannst deine Daten jederzeit in den Profileinstellungen der App selbst löschen. Wenn du weitere Fragen dazu hast, bitte kontaktiere uns.

Wenn du selbstständig erwerbstätig bist und eine Einzelfirma führst, kannst du deine Steuererklärung aktuell noch nicht über iqtax erstellen. Für diesen Fall empfehlen wir unsere Experten-Steuererklärung. Dabei übernehmen unsere Fachleute deine Deklaration und beraten dich individuell auf deine Einzelfirma angepasst.

Zürich ist der erste angebundene Kanton. Weitere Kantone folgen schrittweise im Jahr 2026. Die schweizweite Abdeckung ist innerhalb der nächsten 1–2 Steuerperioden vorgesehen.

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Junges Paar sitzt auf Sofa mit goldenem Retriever und benutzt Laptop gemeinsam.